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Regesto
Art. 85 lett. a OG; dichiarazione d'invalidità di un'iniziativa amministrativa comunale.
1. Il Tribunale federale esamina in linea di principio liberamente l'interpretazione del diritto comunale che regola il contenuto dei diritti politici o che è ad esso strettamente connesso (consid. 2).
2. Dichiarazione d'invalidità di un'iniziativa amministrativa, benché l'ordinamento comunale della città di Lucerna preveda un diritto d'iniziativa assai esteso (consid. 3).
Inhalt
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: Art. 85 lett. a OG