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Regeste

Art. 1 Abs. 8 Satz 2 VRV. Strassenverzweigung.
Eine aus unbebautem Land führende, keinen Durchgangsverkehr aufweisende und als Sackgasse gekennzeichnete Strasse bildet beim Zusammentreffen mit einer Quartierstrasse keine Verzweigung.

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Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 8 Satz 2 VRV