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Regeste

Art. 15 und 23 AVIG; Art. 40b AVIV; versicherter Verdienst von Behinderten.
Art. 40b AVIV gelangt nicht zur Anwendung, wenn die Erwerbsunfähigkeit unter 10 % liegt (E. 5.4).

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Referenzen

Artikel: Art. 40b AVIV, Art. 15 und 23 AVIG