Regeste
Art. 305bis Ziff. 1, Art. 19 Abs. 1 und Art. 20 StGB ; Geldwäscherei, irrige Vorstellung über den Sachverhalt, Rechtsirrtum.
Wer fälschlicherweise der Überzeugung ist, aus dem Drogenhandel stammende Vermögenswerte seien wegen Zeitablaufs nicht mehr einziehbar, handelt in einem Sachverhaltsirrtum (E. 3).