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Regeste

Familienwohnung (Art. 145 und 169 ZGB).
Die Tatsache des Getrenntlebens gestützt auf Art. 145 ZGB stellt nicht schon als solche einen triftigen Grund im Sinne von Art. 169 Abs. 2 ZGB dar.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 145 und 169 ZGB, Art. 145 ZGB, Art. 169 Abs. 2 ZGB