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Regeste

Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz. Einziehung von Kriegsmaterial.
1. Verhältnis zwischen Art. 20 KMG und Art. 58 Abs. 1 lit. b StGB. Kriegsmaterial kann im Falle der Feststellung einer Widerhandlung gegen das KMG nach dessen Art. 20 unabhängig davon eingezogen werden, ob eine erneute Widerhandlung gegen das KMG hinreichend wahrscheinlich ist (E. 2).
2. Art. 20 KMG. "Besondere Gründe", die einer Einziehung von Kriegsmaterial entgegenstehen, im konkreten Fall verneint (E. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 20 KMG, Art. 58 Abs. 1 lit. b StGB