Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 23 Abs. 1StGB.
Wegen untauglichen Versuchs ist auch strafbar, wer ein Verbrechen oder Vergehen mit einem untauglichen Mittel und an einem untauglichen Gegenstand auszuführen versucht.