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Regeste
Art. 18 ff. EBG, Art. 7, 30 und 35 EntG ; eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren für ein Detailprojekt.
Auch im vereinfachten eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren ist grundsätzlich ein Einspracheverfahren durchzuführen, in welchem enteignungsrechtliche Einsprache im engeren und weiteren Sinne erhoben werden kann (E. 2).
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Referenzen
Artikel:
Art. 18 ff. EBG,