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Regesto
Convenzione europea sui diritti dell'uomo; esaurimento dei rimedi di diritto cantonale.
L'esigenza del previo esaurimento dei rimedi giuridici cantonali si applica anche in tutti i casi in cui sia fatta valere la violazione di diritti stabiliti dalla Convenzione, che corrispondano ai diritti costituzionali dei cittadini ai sensi dell'art. 84 cpv. 1 lett. a OG (consid. 2).
Inhalt
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: art. 84 cpv. 1 lett. a OG