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Regeste

Kantonales Enteignungsrecht. Art. 4 BV und Eigentumsgarantie.
Bemessung der Entschädigung für eine Liegenschaft, die der Enteignete in Kenntnis der bevorstehenden Enteignung kurz vorher zu einem übersetzten Preis gekauft hat.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV