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Regeste

Art. 5 Abs. 2 RPG, Art. 4 und 22ter BV; Zinsenlauf für eine Entschädigung wegen materieller Enteignung.
Wenn die für die Beurteilung von Beschwerden gegen Nutzungsplanungen zuständige Behörde ihren Entscheid über eine planerische Massnahme, die zu einer materiellen Enteignung führt, zu Unrecht verzögert, ist es gerechtfertigt, eine Verzinsung der Enteignungsentschädigung für die Dauer der Rechtsverzögerung zu gewähren.

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 2 RPG, Art. 4 und 22ter BV