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Regesto
Art. 25 cpv. 1 LSN; indennità per il pregiudizio causato dagli allineamenti lungo le strade nazionali.
Tale pregiudizio va indennizzato non in base all'art. 19 lett. b LEspr, bensì in base all'art. 25 cpv. 1 LSN e soltanto laddove nella restrizione della proprietà a cui dà luogo l'allineamento sia ravvisabile un'espropriazione materiale. Ciò non è il caso se l'allineamento limita semplicemente l'ubicazione di edifici sul terreno.
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: Art. 25 cpv. 1 LSN, art. 19 lett. b LEspr