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Regeste
Art. 713 Abs. 2 und 3, Art. 714 sowie 718 Abs. 3 OR ; Aktienrecht; Nichtigkeit von Beschlüssen des Verwaltungsrats; Vertretung.
Weder das Fehlen einer formellen Sitzung des aus einem Mitglied bestehenden Verwaltungsrates noch das Fehlen eines Protokolls hat die Nichtigkeit der entsprechenden Beschlüsse zur Folge (E. 5).
Im Fall, dass sich der Verwaltungsrat aus einer einzigen Person zusammensetzt, ist diese notwendig und von Gesetzes wegen bevollmächtigt, die Gesellschaft zu vertreten, selbst wenn eventuell ein abweichender Eintrag im Handelsregister besteht (E. 6).
Inhalt
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