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Regeste
Arbeitsvertrag; Anspruch der Witwe des Arbeitnehmers gegenüber der Personalfürsorgestiftung.
Sieht das Reglement der Personalfürsorgestiftung Leistungen nur für den Fall des Todes bei bestehendem Arbeitsverhältnis vor, stirbt der Arbeitnehmer jedoch nach Beendigung desselben, bevor die Stiftung Leistungen erbracht hat, so kommt dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes ein gesetzlicher Anspruch auf Vorsorgeleistungen aufgrund von Art. 331c OR zu (E. 4), der kraft Vertrags zugunsten Dritter und damit trotz Ausschlagung der Erbschaft auf die begünstigte Witwe übergeht und nicht mit Forderungen der Stifterfirma gegenüber dem verstorbenen Arbeitnehmer verrechnet werden darf (Art. 122 OR) (E. 3).
Inhalt
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: Art. 331c OR, Art. 122 OR