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Regeste

Unpfändbarkeit einer dem Familienbedarf angepassten klemen Waschmaschine beim Fehlen anderer Vorrichtungen zum Besorgen der Wäsche.
Art. 92 Ziff. 1 SchKG.
Auswechslung gegen eine vom Gläubiger angebotene nicht maschinelle Waschvorrichtung?

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Referenzen

Artikel: Art. 92 Ziff. 1 SchKG