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Regeste

Art. 48ter AHVG in Verbindung mit Art. 52 IVG: Subrogation der Sozialversicherung.
Zum Zeitpunkt des gesetzlichen Forderungsübergangs und zur Frage nach der Zulässigkeit eines Verzichts auf Leistungen der Invalidenversicherung.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 48ter AHVG, Art. 52 IVG