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Regeste

Art. 11 SchKG; Ersteigerung von Schuldbriefen durch einen Mitarbeiter des Betreibungsamtes.
Dass das betreffende Pfandverwertungsverfahren abgeschlossen ist, steht der Feststellung der Nichtigkeit des Steigerungszuschlages nicht entgegen.

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Referenzen

Artikel: Art. 11 SchKG