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Regeste

Art. 85 lit. c OG und Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Im Beschwerdeverfahren zulässige Rügen.
Zulässigkeit der Rüge, der Schiedsentscheid beruhe auf einer offensichtlich falschen oder aktenwidrigen Feststellung, falls darin eine formelle Rechtsverweigerung liegt.

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Artikel: Art. 85 lit. c OG, Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG