Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Intertemporales bäuerliches Erbrecht.
Die revidierte Fassung von Art. 621 ZGB findet nur Anwendung, wenn der Erblasser nach dem 15. Februar 1973 gestorben ist.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 621 ZGB