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Regeste
Art. 82 al. 1 LP; cédule hypothécaire comme titre de mainlevée provisoire.
Dans la poursuite en réalisation de gage immobilier, la cédule hypothécaire vaut titre de mainlevée tant pour le droit de gage que pour la créance garantie, dans la mesure où le débiteur poursuivi figure dans le titre (consid. 3).
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Referenzen
Artikel: Art. 82 al. 1 LP