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Regeste
Signal "Halten verboten" mit Zusatz "ausgenommen Ein- und Aussteigenlassen" (Art. 27 Abs. 1 und Art. 90 Ziff. 1 SVG , Art. 17 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 1 SSV ).
Der Zusatz "ausgenommen Ein- und Aussteigenlassen" zum Signal "Halten verboten" erlaubt es dem Führer nicht, das Fahrzeug zu verlassen, um beispielsweise im nahe gelegenen Bahnhof jemanden abzuholen (E. 1a).
Inhalt
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 27 Abs. 1 und