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Regeste

Signal "Halten verboten" mit Zusatz "ausgenommen Ein- und Aussteigenlassen" (Art. 27 Abs. 1 und Art. 90 Ziff. 1 SVG, Art. 17 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 1 SSV).
Der Zusatz "ausgenommen Ein- und Aussteigenlassen" zum Signal "Halten verboten" erlaubt es dem Führer nicht, das Fahrzeug zu verlassen, um beispielsweise im nahe gelegenen Bahnhof jemanden abzuholen (E. 1a).

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Referenzen

Artikel: Art. 27 Abs. 1 und Art. 90 Ziff. 1 SVG, Art. 17 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 1 SSV