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Regeste

Art. 15 und 23 AVIG; Art. 40b AVIV; versicherter Verdienst von Behinderten.
Art. 40b AVIV betrifft - entgegen der eng umschriebenen ratio legis in BGE 132 V 357 - nicht allein die Leistungskoordination zwischen Arbeitslosen- und Invalidenversicherung, sondern - in allgemeinerer Weise - die Abgrenzung der Zuständigkeit der Arbeitslosenversicherung gegenüber anderen Versicherungsträgern nach Massgabe der Erwerbsfähigkeit, weshalb eine Korrektur des versicherten Verdienstes im Sinne der Verordnungsbestimmung grundsätzlich auch bei nicht rentenbegründender Invalidität zu erfolgen hat (E. 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 132 V 357

Artikel: Art. 40b AVIV, Art. 15 und 23 AVIG