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Regeste

Bau- und planungsrechtliche Möglichkeiten der Gemeinden betreffend Mobilfunkanlagen.
Der Schutz vor Immissionen von Mobilfunksendeanlagen ist abschliessend in der NISV geregelt; diesbezüglich bleibt kein Raum für kantonales oder kommunales Recht (E. 5.2).
Ortsplanerische Bestimmungen, die anderen als umweltschutzrechtlichen Interessen dienen, sind dagegen grundsätzlich möglich, sofern die Zielsetzungen der Fernmeldegesetzgebung respektiert werden (E. 5.3).