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Regeste

Art. 34 Abs. 1 RPG; Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde.
Entscheide über die Zulässigkeit des Eintretens auf ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG sind mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechtbar (E. 1a).
Zulässigkeit der Wiedererwägung einer abgelehnten Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG.
Voraussetzungen der Wiedererwägung rechtskräftiger Verwaltungsentscheide (E. 2b).
Es ist nicht zulässig, eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG für das gleiche Baugesuch nur kurze Zeit nach deren Ablehnung durch das kantonale Verwaltungsgericht in Wiedererwägung zu ziehen (E. 2c).

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Referenzen

Artikel: Art. 24 RPG, Art. 34 Abs. 1 RPG