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Regeste

Interkantonale Doppelbesteuerung; Art. 46 Abs. 2 BV.
Besteuerung des Pflichtigen, der als unselbständig Erwerbender in einem Kanton tätig ist und dessen Familie dauernd in einem anderen Kanton niedergelassen ist (Zusammenfassung der Rechtsprechung) (E. 2). Begriff der unselbständigen Erwerbstätigkeit in leitender Stellung (E. 3c).
Besteuerung, wenn der Pflichtige
- nicht in leitender Stellung tätig ist und seinen zivilrechtlichen Wohnsitz in dem Kanton hat, in dem seine Familie niedergelassen ist (E. 3a);
- nicht in leitender Stellung tätig ist aber in einem anderen Kanton Wohnsitz genommen hat als seine Familie (E. 3b);
- in leitender Stellung tätig ist und seinen zivilrechtlichen Wohnsitz in dem Kanton hat, in dem seine Familie niedergelassen ist (E. 3d);
- in leitender Stellung tätig ist aber in einem anderen Kanton Wohnsitz genommen hat als seine Familie (E. 3e).
Anwendung dieser Grundsätze auf den konkreten Fall (E. 4).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 46 Abs. 2 BV