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Regeste

Einspruch gegen den Verkauf landwirtschaftlicher Liegenschaften (Art. 19 Abs. 1 EGG).
Kauft ein Kiesausbeutungsunternehmen ein ausserhalb des richtplanerisch festgelegten Abbaugebiets gelegenes Grundstück in der Hoffnung, dieses werde mittel- oder längerfristig in das Kiesabbaugebiet einbezogen werden, und ein weiteres Grundstück in der Absicht, es zu einem noch unbestimmten Zeitpunkt gegen kieshaltiges Land zu tauschen, so liegt in beiden Fällen ein Erwerb zum Zwecke der Spekulation im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. a EGG vor (Erw. 3 und 4); die betriebswirtschaftliche Bedeutung eines solchen Grundstückkaufs für das Unternehmen ist unerheblich (Erw. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 19 Abs. 1 EGG, Art. 19 Abs. 1 lit. a EGG