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Regeste
Art. 79 Abs. 1 SchKG, Art. 55 RTVG und Art. 48 RTVV; Rechtsöffnung betreffend Radio- und Fernsehempfangsgebühren.
Möglichkeit zur Beseitigung des Rechtsvorschlages im Verwaltungsverfahren (E. 2).
Der Bundesrat hat die im RTVG enthaltene Gesetzesdelegation nicht überschritten, wenn er der Schweizerischen Inkassostelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren die Befugnis zum Erlass von Verfügungen zur Erhebung von Empfangsgebühren übertragen hat (E. 3 u. 4).
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Referenzen
Artikel: Art. 79 Abs. 1 SchKG, Art. 55 RTVG, Art. 48 RTVV