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Regeste

Namensparheft; Sorgfaltspflicht einer Bank.
Tragweite einer Vertragsklausel, die der Bank erlaubt, den Inhaber eines Sparheftes als Berechtigten zu betrachten. Prüfung des guten Glaubens (Art. 3 ZGB).

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Referenzen

Artikel: Art. 3 ZGB