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Regeste

Art. 13, 16 und 36 BV; gesetzliche Grundlage für Grundrechtseingriffe.
Die unbefristete Auflage an einen Verfügungsadressaten, wonach er den Inhalt der Verfügung nur mit Zustimmung der FINMA herausgeben oder zugänglich machen darf, stellt einen schweren Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Meinungsäusserungsfreiheit dar. Die FINMA verfügt über keine ausreichende gesetzliche Grundlage für einen solchen Eingriff (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 13, 16 und 36 BV