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Regeste

Berufswerkzeuge im Sinne von Art. 92 Ziff. 3 SchKG.
Videokassetten, die in einem Videothekgeschäft vermietet werden, bilden für die Inhaberin des Geschäfts keine unpfändbaren Berufswerkzeuge oder ähnliche Hilfsmittel im Sinne von Art. 92 Ziff. 3 SchKG.

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Artikel: Art. 92 Ziff. 3 SchKG