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Regeste

Befugnisse der Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen (Art. 1164 Abs. 1 OR).
Die Gläubigergemeinschaft ist zur Erhebung einer Prospekthaftungsklage (Art. 1156 Abs. 3, Art. 752 OR) gegenüber einer Emissionsbank nicht aktivlegitimiert (E. 2-6).

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Referenzen

Artikel: Art. 1164 Abs. 1 OR, Art. 1156 Abs. 3, Art. 752 OR