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Regeste

BG über die Stempelabgaben vom 27. Juni 1973.
1. Die Umschreibung des Begriffes der steuerbaren Obligation im Sinne von Art. 13 Abs. 2 lit. a StG obliegt der Rechtsprechung: Wie ist der Begriff zu definieren (E. 2a)?
2. Die von der Bundesrepublik Deutschland bei der X-Bank vorgenommene Kreditaufnahme kann nicht einer steuerbaren Obligationenanleihe gleichgesetzt werden. Ebensowenig können die von der deutschen Bundesschuldenverwaltung aufgrund der Finanzoperation ausgestellten Schuldscheine steuerbaren Kassenobligationen im Sinne des Stempelabgabegesetzes gleichgesetzt werden: Das strittige Geschäft kam unter besonderen und ausserordentlichen Umständen zustande, weshalb es der Finanzoperation an der wesentlichsten Eigenschaft der steuerbaren Kassenobligation, nämlich der gewohnheitsmässigen und kontinuierlichen Ausgabe von Schuldurkunden, ermangelt (E. 2b).
3. Vergütungszins für zu Unrecht erhobene Umsatzabgaben (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 13 Abs. 2 lit. a StG