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Regeste

Art. 19 Abs. 2, 21 Abs. 3 und 46 lit. 1 BankG.
Ungehorsam gegenüber der Revisionsstelle ist nur strafbar, wenn diese die säumigen Bankorgane unter Ansetzung einer angemessenen Frist aufgefordert hat, ihren Pflichten nachzukommen.