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Regeste
1. Anforderungen an den Berufungsantrag gemäss Art. 55 Abs. 1 lit. b OG (Erw. 1).
2. Unverjährbare erbrechtliche Feststellungsklage bei Ungültigkeitsfällen, die nicht Art. 519 und 520 ZGB betreffen (Erw. 2).
3. Auslegung eines Testamentes; Stellt der vom Erblasser in concreto ausgedrückte "Wunsch" eine erbrechtlich erhebliche Verfügung oder nur einen unverbindlichen Wunsch zu Händen der Erben dar? (Erw. 3 und 4).
Inhalt
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 55 Abs. 1 lit. b OG,