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Regeste
Schadenersatz infolge fristloser Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Art. 337b Abs. 1 OR) oder infolge Vertragsverletzung (Art. 321e OR).
Schadenersatz infolge vertragswidrigen Verhaltens gemäss Art. 321e und 337b Abs. 1 OR und die zu berücksichtigenden Umstände (E. 5a). Schadensfestsetzung im konkreten Fall (E. 5b-d).
Inhalt
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 321e OR, Art. 337b Abs. 1 OR