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Regeste

Art. 4 BV.
Rechtsverweigerung durch überspitzten Formalismus im Zivilprozess.
Auslegung von § 283 Abs. 1 thurg.
ZPO, wonach die Berufungserklärung gegen Urteile der Bezirksgerichte bei deren Kanzlei abzugeben ist.
Unhaltbarrkeit der Annahme, dass eine am letzten Tag der Berufungsfrist der Post übergebene Berufungserklärung deshalb, weil sie an das Bezirksgericht und nicht an die Bezirksgerichtskanzlei adressiert war, nicht rechtzeitig bei der zu ihrer Entgegennahme zuständigen Behörde eingegangen und auf sie daher nicht einzutreten sei.

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Artikel: Art. 4 BV