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Regesto
Art. 51 cpv. 1 lett. b LADI; indennità per insolvenza.
Il diritto a indennità per insolvenza secondo l'art. 51 cpv. 1 lett. b LADI nasce nella fase della procedura di esecuzione forzata in cui i creditori - invitati dal giudice del fallimento a versare un anticipo spese in seguito a una domanda di fallimento - rinunciano ad anticipare le spese per manifesto indebitamento del datore di lavoro (consid. 6).
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Referenzen
Artikel: Art. 51 cpv. 1 lett. b LADI