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Regeste

Aktienrecht; Statutenzwang für Gründervorteile; Teilnichtigkeit; Art. 628 Abs. 3 OR bzw. aOR; Art. 627 Ziff. 9 und Art. 20 Abs. 2 OR.
Vereinbarung zwischen der in Gründung begriffenen Gesellschaft und den Gründern betreffend zukünftige Zahlungen, die teilweise Gründervorteile und teilweise ein Entgelt für zukünftige Leistungen zu Gunsten der Gesellschaft darstellen. Blosse Teilnichtigkeit der Vereinbarung in Bezug auf die Gründervorteile wegen Verstosses gegen den Statutenzwang (E. 2.2).

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Referenzen

Artikel: Art. 628 Abs. 3 OR, Art. 627 Ziff. 9 und Art. 20 Abs. 2 OR