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Regeste

Art. 98 lit. c 2. Halbsatz und 103 lit. a OG, Art. 59 Abs. 6 PatG.
Dritte sind nicht befugt, Entscheide des Amtes für geistiges Eigentum in Patentsachen mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde anzufechten.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 98 lit. c 2, Art. 59 Abs. 6 PatG