Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 34 Abs. 1 SVG. "Innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte fahren" bedeutet nicht, der Führer dürfe unter allen Umständen die geometrische Hälfte der Fahrbahn beanspruchen; namentlich darf er das beim Kreuzen dann nicht, wenn ihm eine Leitlinie eine schmälere Fahrspur zuweist.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 34 Abs. 1 SVG