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Regeste

Verpfründungsvertrag (Art. 521 OR).
Vertraglicher Anspruch des Pfrundgebers auf Übertragung der Liegenschaften des Pfründers.
Kann der Pfründer die Anmeldung zur Eintragung des Eigentumsübergangs (Art. 963 Abs. 1 ZGB, Art. 11 ff. GBV), die zur Eintragung im Tagebuch, nicht aber zur Eintragung im Hauptbuch (bzw. zu der nach kantonalem Recht sie ersetzenden Fertigung) geführt hat, jederzeit zurückziehen? (Frage offen gelassen).
Verjährung des erwähnten Anspruchs (Art. 127 OR).
Stillstand oder Unterbrechung der Verjährung (Art. 134 Ziff.6 und Art. 135 Ziff. 1 OR)? Abweisung der Verjährungseinrede wegen Rechtsmissbrauchs (Art. 2 Abs. 2 ZGB).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 521 OR, Art. 963 Abs. 1 ZGB, Art. 11 ff. GBV, Art. 127 OR mehr...