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Regeste
Art. 24 al. 1 LPP; let. f al. 2 des dispositions transitoires de la modification du 3 octobre 2003 (1
re
révision LPP).
Les rentes d'invalidité LPP qui ont pris naissance entre le 1
er
janvier 2005 et le 31 décembre 2006, y compris celles dont le taux d'invalidité est demeuré inchangé, doivent être adaptées au nouvel échelonnement des rentes dès le 1
er
janvier 2007 (consid. 3.2).
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 24 al. 1 LPP