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Regeste

Art. 43 Ziff. 3 und 44 Ziff. 3 StGB, Art. 5 VwVG, Art. 97 Abs. 1 OG, Art. 268 BStP; Entscheid über die Aussichtslosigkeit einer Massnahme; Rechtsweg.
Der Entscheid, ob und wann eine Behandlung nach Art. 43 oder 44 StGB als erfolglos anzusehen ist, ist ein Vollzugsentscheid, der letztinstanzlich mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde anzufechten ist.

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