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Regeste

Zugrecht des Erben; Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstücks; Begriff des Eigentums an einem landwirtschaftlichen Gewerbe; Berücksichtigung von zugepachtetem Land; Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes, das sich in der Erbschaft befindet; Art. 21 Abs. 1, Art. 7 Abs. 4 lit. c und Art. 11 Abs. 1 BGBB.
Der Erbe, der die Zuweisung von landwirtschaftlichen Grundstücken des Nachlasses verlangt, muss über das Eigentum an einem landwirtschaftlichen Gewerbe verfügen. Weder das Zupachtland noch die aus dem Nachlass zuzuweisenden Grundstücke sind bei der Beurteilung der Gewerbeeigenschaft mitzuberücksichtigen (E. 3.4.2).
Art. 11 Abs. 1 BGBB setzt voraus, dass sich das landwirtschaftliche Gewerbe als Gesamtheit im Nachlassvermögen des Erblassers befindet. Nachlassgrundstücke und Grundstücke im Eigentum des Erben dürfen zur Bestimmung der Gewerbeeigenschaft nicht vermischt werden (E. 4.2).

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Referenzen

Artikel: Art. 21 Abs. 1, Art. 7 Abs. 4 lit. c und Art. 11 Abs. 1 BGBB, Art. 11 Abs. 1 BGBB