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Regeste

Art. 335 und 400 StGB. Kantonale Strafbestimmungen im Mietwesen.
Art. 335 und 400 StGB sind nicht verletzt, wenn ein Kanton, um die Anwendung seiner ergänzenden Bestimmungen über Sicherheitsleistung in Mietverhältnissen durchzusetzen, ihre Übertretung strafrechtlich ahndet (Busse).

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Referenzen

Artikel: Art. 335 und 400 StGB