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Regeste
Einführung einer dinglichen Surrogation auf dem Weg der Lückenfüllung.
Nach einer Abnahme des Wertes eines Grundpfandes infolge Abbaus der Tierbestände oder Stillegung eines Betriebes im Sinne von Art. 19a lit. d LwG werden die Rechte der Pfandgläubiger am Beitragsanspruch ausgeübt, der dem Grundeigentümer gegenüber dem Bundesamt für Landwirtschaft zusteht.
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Referenzen
Artikel: Art. 19a lit. d LwG