Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 697h Abs. 2 OR; Einsichtsrecht des Gläubigers.
Voraussetzungen des Einsichtsrechts des Gläubigers einer Aktiengesellschaft (E. 4).
Anforderungen hinsichtlich des Nachweises der Gläubigerstellung sowie des schutzwürdigen Interesses an der Einsichtnahme (E. 4.1.2). Kriterien der Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Interesses (E. 4.1.3). Beurteilung des Einsichtsinteresses im konkreten Fall (E. 4.2).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 697h Abs. 2 OR