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Regeste
Art. 697h Abs. 2 OR; Einsichtsrecht des Gläubigers.
Voraussetzungen des Einsichtsrechts des Gläubigers einer Aktiengesellschaft (E. 4).
Anforderungen hinsichtlich des Nachweises der Gläubigerstellung sowie des schutzwürdigen Interesses an der Einsichtnahme (E. 4.1.2). Kriterien der Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Interesses (E. 4.1.3). Beurteilung des Einsichtsinteresses im konkreten Fall (E. 4.2).
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Referenzen
Artikel: Art. 697h Abs. 2 OR