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Regeste
Art. 88 OG: Legitimation von Berufsverbänden zur staatsrechtlichen Beschwerde; Voraussetzungen.
Art. 4 BV: Befugnis der kantonalen Behörden, die Anfechtung der Patenterteilung für eine Wirtschaft an einen Dritten durch den Berufsverband nicht zuzulassen, wenn der Kanton von der ihm durch Art. 31ter Abs. 1 BV erteilten Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht hat.
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Referenzen
Artikel: Art. 88 OG, Art. 4 BV, Art. 31ter Abs. 1 BV