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Regeste

Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.
Art. 6 Abs. 2 lit. b BewB, Art. 13 Abs. 4 lit. b BewV: Eine Betriebsstätte im Sinne dieser Bestimmungen liegt vor, wenn die hotelmässigen Dienstleistungen gegenüber dem gewerbsmässigen Überlassen von Wohnraum in den Vordergrund treten; Anforderungen an die hotelmässigen Dienstleistungen.

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Referenzen

Artikel: Art. 6 Abs. 2 lit. b BewB, Art. 13 Abs. 4 lit. b BewV