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Regeste
Art. 14 CEExtr, art. 38 al. 2 EIMP; principe de la spécialité, délai de répit.
La personne extradée en Suisse ne peut se voir imposer l'exécution de condamnations pour lesquelles l'extradition n'a pas été accordée, sans avoir été préalablement informée des conséquences de l'échéance du délai de répit (consid. 2 et 3).
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Referenzen
Artikel: Art. 14 CEExtr, art. 38 al. 2 EIMP